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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit der THREE S CONSULT und gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
  2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  3. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

2. Vertragsabschluss

  1. Mit der Auftragserteilung an die THREE S CONSULT erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
  2. Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung der Auftragsdaten im Internet erteilt werden. Bestellungen per Email oder Online-Formular sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
  3. Annahme des Auftrags: Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei der THREE S CONSULT eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.
  4. Auftragsbestätigung als neues Angebot: Weicht die Auftragsbestätigung der THREE S CONSULT vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit der der Vertrag geschlossen ist.
  5. Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung: Der Vertrag zwischen der THREE S CONSULT und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der von der THREE S CONSULT erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.

3. Preise und Zahlung

  1. Unsere Preise und Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
  2. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Rechnungsstellung und Zahlung erfolgen ausschließlich in EURO.
  4. Die Vergütung der Leistungen der THREE S CONSULT, soweit sie nicht bereits in den Angeboten/Verträgen festgesetzt ist, wird nach den jeweils gültigen Stundensätzen der THREE S CONSULT berechnet.
  5. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto der THREE S CONSULT als bewirkt.
  6. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen erheben.

4. Zeit, Ort und Personal zur Leistungserbringung

  1. Der Auftragnehmer entscheidet über Zeit und Ort des Einsatzes für den Auftraggeber nach eigenem Ermessen. In dringenden Fällen steht der Auftragnehmer auch kurzfristig zur Verfügung.
  2. Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit in seinen eigenen Räumlichkeiten aus.
  3. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, zur Erfüllung dieses Vertrags geeignetes eigenes Personal sowie nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber fachkundige und zuverlässige Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Die eigene Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt hiervon unangetastet.

5. Pflichten des Auftraggebers

  1. Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber der THREE S CONSULT die für die Umsetzung notwendigen Informationen und Dokumente zur Verfügung. Für Inhalt und Richtigkeit der übergebenen Daten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Die THREE S CONSULT ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Materialien sachlich und inhaltlich zu prüfen.
  2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche Texte, Tabellen, Bilder, Grafiken und Logos.
  3. Texte müssen als Word-, PDF- oder Textdatei, Fotos und Grafiken in einem üblichen Internet-Format (GIF, JPG, PNG) angeliefert werden. Die Erfassung nicht digitalisierter Daten berechnen wir extra.
  4. Die entsprechenden Unterlagen sind spätestens nach Beendigung der Konzeptphase zu liefern.
  5. Für die an die THREE S CONSULT übermittelten Daten – gleich in welcher Form – stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Bei Datenverlust verpflichtet sich der Auftraggeber, die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, von der THREE S CONSULT gelieferte Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der THREE S CONSULT anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.
  7. Bei Vorliegen von Mängeln steht der THREE S CONSULT das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
  8. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die THREE S CONSULT die sofortige Bezahlung der geleisteten Arbeit oder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die THREE S CONSULT auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

6. Haftungsausschlüsse, Datensicherheit

  1. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit unserer Arbeiten wird von der THREE S CONSULT nicht übernommen. Das Gleiche gilt für deren Schutzfähigkeit.
  2. Die THREE S CONSULT gibt keine rechtliche Beratung und übernimmt keine Haftung für den Inhalt des Impressums und Datenschutzerklärung.
  3. Die THREE S CONSULT ist nicht verantwortlich für die durch die Öffentlichkeit des Internets evtl. entstehenden Datenverluste, Datenmissbrauch oder Datensicherheit sowie Versand von Spam E-Mails durch Dritte. Der Auftraggeber hat für einen sorgsamen Umgang mit E-Mail und personenbezogenen Daten selbst zu sorgen.
  4. Im Übrigen haftet die THREE S CONSULT für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  5. Unabhängig vom Rechtsgrund sind Haftung und Schadenersatzansprüche auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

7. Gewährleistung / Korrekturen / Abnahme

  1. Der Umfang der von der THREE S CONSULT angebotenen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
  2. Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird die THREE S CONSULT den Auftraggeber im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der Webdesigner nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
  3. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Das gilt auch für Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Auftraggebers oder Pflichtverletzungen des Auftraggebers. Die Mehrleistungen werden pauschal oder nach Zeitaufwand berechnet.
  4. Die Abnahme erfolgt mündlich, schriftlich oder per E-Mail durch einen Freigabevermerk und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Geht in einer Frist von maximal 7 Arbeitstagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Liste der Beanstandungen ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.
  5. Mit dem Bezahlen des Endbetrages stimmt der Auftraggeber der vorliegenden Version seines Projektes zu. Nachträgliche Änderungen werden als kostenpflichtige Zusatzleistungen abgerechnet.
  6. Der Auftraggeber hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich detailliert bekannt zu geben, ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
  7. Wir sind zur Nachbesserung nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

8. Schlussbestimmungen

  1. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  2. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Oberhausen als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
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